Das Lebensmittelrecht bewegt sich an der Schnittstelle zwischen Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht. Durch eine Vielzahl europäischer Vorgaben weist es derzeit eine beeindruckende Dynamik auf.

Das momentane Regelungsdickicht stellt hohe Anforderungen an Unternehmen, die Produkte neu auf den Markt bringen oder bereits eingeführte Produkte aufgrund aktueller Gesetzesvorhaben neu bewerten wollen.

Vor allem bei ernährungsmedizinischen Präparaten in Gestalt von Nahrungsergänzungen und/oder bilanzierten Diäten müssen die naturwissenschaftlichen Vorstellungen der Entwicklungsabteilungen möglichst frühzeitig mit den rechtlichen Anforderungen des gewünschten Marktauftrittes abgestimmt werden.

Insbesondere die Berücksichtigung der zu erwartenden Vertriebs- und Markteinführungskosten, die wiederum von der jeweils in Betracht kommenden Produktkategorie abhängen, ist die Basis einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation.

Auf diese komplexen Bewertungsvorgänge ist die Kanzlei seit ihrer Gründung spezialisiert. Sie hat mittlerweile die Entwicklung und Markteinführung diverser Arzneimittel und ernährungsmedizinischer Produktlinien geleitet.

Durch die vorhandene rechtliche und naturwissenschaftliche Expertise und die langjährige Zusammenarbeit mit Sachverständigen, Forschungsunternehmen und universitären Arbeitsgruppen kann die Sozietät die für Entwicklung und Markteinführung erforderlichen Arbeiten oft schneller, kompetenter und günstiger vornehmen als die jeweiligen Unternehmen selbst.

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