Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz am 4. April 2014 in Freiburg (14. Frühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins, Arbeitsgruppe Arztstrafrecht)
Das Referat gibt einen Überblick über die wichtigsten Tatbestände des Lebens- und Arzneimittelstrafrechts und sensibilisiert Strafverteidiger wie materiell beratende Kollegen für die in der Praxis häufigsten Konstellationen.
Der Vortrag besteht aus drei Teilen:
- Einführung und Überblick
Einführend wird aufgezeigt, dass das Lebens- und Arzneimittelstrafrecht in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat. Für Medizinrechtler und Strafverteidiger mit medizinrechtlicher Ausrichtung wird es in der künftigen Beratung voraussichtlich eine immer größere Rolle spielen: Mehr und mehr Heilbehandler gehen dazu über, im Rahmen der personalisierten bzw. individualisierten Medizin arzneiliche Eigenherstellungen gem. § 13 Abs. 2b AMG vorzunehmen oder – vor dem Hintergrund der erheblichen stoffrechtlichen Liberalisierung der letzten Jahre – funktionelle Lebensmittel über „Vitalshops“, „Institute“ o. ä. (auch) als Eigenmarken zu vertreiben. Beides ist mit diversen Fallstricken verbunden. - Systematik und häufige Konstellationen:
Der zweite Teil gibt einen Überblick über die Systematik der dominierenden OWi-/Straftatbestände des Lebens- und Arzneimittelrechts sowie ihre rechtsdogmatischen Zusammenhänge. Ferner wird für die häufigsten Anwendungsfälle sensibilisiert. - Verteidigungsstrategien
Im abschließenden Hauptteil des Vortrages werden anhand von vom Referenten bearbeiteten Mandaten die wesentlichen rechtlichen wie tatsächlichen Möglichkeiten der Verteidigung aufgezeigt, verbunden jeweils mit den aus Referentensicht wichtigsten Ratschlägen für Haftung und Beratung.
Weitere Informationen: Hier können Sie sich die Vortragspräsentation herunterladen (pdf-Datei; 6,5 MB).