Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz am 09. Mai 2015 in Heidelberg, 02. CFB-Seminar 2015
Der Vortrag skizziert den aktuellen Streitstand zur Bedenklichkeit des Arzneistoffes Amygdalin und sensibilisiert für die haftungsträchtigsten Versäumnisse in der komplementäronkologischen Praxis:
Keine Bedenklichkeit hochreiner Amygdalin-Infusionen
Eine arzneimittelrechtliche Bedenklichkeit für Amygdalin-Infusionen lässt sich nach Auffassung des Referenten jedenfalls dann nicht begründen, wenn diese unter Verwendung hochreiner Rohstoffe und unter Beachtung der allgemein anerkannten pharmazeutischen Regeln hergestellt werden.
Weder lässt sich eine substantielle Gefährdung von Patienten anhand des postulierten Wirk-/Gefährdungsmechanismus begründen noch lassen sich bei genauer Überprüfung den behördlicherseits in Bezug genommenen Fällen unerwünschter Arzneimittelwirkungen derartige Indizien entnehmen. Demgegenüber wurde in den letzten Jahren eine Vielzahl schwerkranker Patienten ohne das Auftreten ernsthafter Nebenwirkungen behandelt.
Bei genauer Aufarbeitung von Evidenz und Gefährdungslage muss die Risiko-Abwägung daher für den umstrittenen Arzneistoff (und somit gegen die Einstufung als „bedenklich“ i. S. v. § 5 Abs. 2 AMG) ausfallen.
Häufige Fallstricke in der Komplementärmedizin, vor allem: wirtschaftliche Aufklärung
Zweiter Schwerpunkt sind die häufigsten Versäumnisse in der komplementärmedizinischen Praxis.
Vor allem die Aufklärung über einen etwaigen Neuland- bzw. experimentellen Charakter der Methode sowie die neuere Rechtsprechung zur wirtschaftlichen Aufklärung werden besprochen.
Dieser Aspekt ist vor allem deshalb vital, weil die durch eine nicht erfolgte wirtschaftliche Aufklärung verursachten reinen Vermögensschäden grundsätzlich nicht vom Schutz der ärztlichen Berufshaftpflichtversicherung umfasst sind.
Eine kurze Darstellung der gebührenrechtlichen Vorgaben (korrekte Steigerung, kein Aufschlag auf Sachkosten) beenden das Referat.
Weitere Informationen: Hier können Sie die Vortragspräsentation herunterladen.