Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz am 05. Juli 2014 in Heidelberg (12. CFB Anwenderseminar)
Dieser Vortrag von Dr. Breitkreutz skizziert die rechtlichen Vorgaben bei der Therapie mit Individualherstellungen von Arzneimitteln.
Der Schwerpunkt liegt auf den arzneimittelrechtlichen Vorgaben, insbesondere auf den Anforderungen des § 13 Abs. 2b AMG (Bestimmtheit des Patientenkollektives; Reichweite der „unmittelbaren fachlichen Verantwortung“).
Ausführungen zur korrekten Abrechnung („Sachkosten“) und zum ärztlichen Haftungsrecht, insbesondere auf den Anforderungen an eine korrekte Risikoaufklärung des Patienten, ergänzen das Referat.