Neben Beschwerden von Kollegen ist Anlass regelmäßig der Vorwurf, Patienten nicht hinreichend über die mit der jeweiligen Methode verbundenen Risiken aufgeklärt zu haben.
Auch hier sollte der Einleitung eines Verfahrens durch präventive Beratung möglichst im Vorfeld die Grundlage entzogen werden. Im Ernstfall ist es entscheidend, durch kompetente Interessenvertretung möglichst frühzeitig Einfluss auf das Verfahren zu nehmen.
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