Die hygienische Bedeutung von Schimmelpilzbelastungen rückt immer mehr in das Bewusstsein von Behörden, Vermietern und – vor allem – potentiell Betroffenen. Mit zunehmender Erkenntnis im Bereich von Umweltmedizin, Multisystemerkrankungen und Labordiagnostik wächst der Respekt vor schimmelbedingten Gesundheits(spät-)schäden, vor allem bei prädisponierten Patienten.
Auch sind potentiell Betroffene immer weniger bereit, vermeidbare Gesundheitsgefährdungen hinzunehmen. Vor allem Wohnraummieter haben hier ein recht scharfes Schwert in der Hand, steht Ihnen doch im Falle von schimmelpilzbedingten Gesundheitsschäden gegen den Vermieter ein Schadensersatzanspruch zu, der teilweise unabhängig von einem Verschulden des Vermieters besteht.
Dieser Beitrag skizziert die aktuelle Problematik (I) und die einschlägige Rechtslage (II). Die Aufzählung der zustehenden Schadenspositionen (III) und die Darstellung der unerlässlichen Argumentation (IV) beenden den Artikel.
I. Das Problem
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II. Die Rechtslage
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III. Die Schadenpositionen
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Zusammenfassung
Schimmelpilzbelastungen können erhebliche Gesundheitsbelastungen hervorrufen. Im Fall einer Wohnraumbelastung steht dem geschädigten Mieter ein Schadensersatzanspruch zu, der teilweise unabhängig von einem Verschulden des Vermieters besteht. Umfasst sind insbesondere Diagnostik- und Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall sowie ein angemessenes Schmerzensgeld.