Im Juli des letzten Kalenderjahres wurde die S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“ herausgegeben (AWMF-Registernummer: 032/055OL).
Da meine berufliche Tätigkeit stark mit diesem Bereich verknüpft ist, hatte ich mich sehr auf das Erscheinen der neuen S3-Leitlinie gefreut … musste dann aber eine herbe Enttäuschung erleben.
Vor allem der Abschnitt mit der Bewertung hyperthermischer Behandlungen (Ziff. 6.3 der Leitlinie, S. 180 ff.) leidet aus meiner Sicht an folgenden methodischen Mängeln:
1. Die Ausführungen sind bereits in sich selbst widersprüchlich.
2. Kernaussagen der Bewertung basieren auf veralteten Annahmen.
3. Die Leitlinie enthält unzutreffende Tatsachenbehauptungen.
Persönlich bin ich der Ansicht, dass (a) bereits in sich selbst widersprüchliche Aussagen und (b) eine in ihren Kernaussagen auf aktenkundig veralteten Annahmen beruhende Bewertung der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen (!) Medizinischen Fachgesellschaften nicht würdig sind.
Deshalb und – vor allem – weil Inhalte von (S3-)Leitlinien von Gerichten und Sachverständigen nur zu oft unreflektiert übernommen werden – habe ich mich zu einer offenen Stellungnahme gegenüber dem Leitlinienprogramm Onkologie durchgerungen.
Hierbei mache ich mir natürlich keine Illusionen darüber, dass meine Ansicht bei den zuständigen Entscheidungsträgern auch nur im Ansatz auf Interesse stößt.
Im Interesse der vielen Versicherten, die erfolgreich – oft lebensrettend – mit hyperthermischen Verfahren behandelt wurden (und werden), wünsche ich mit trotzdem, dass die anstehende Revision der Leitlinie – vielleicht sogar unter Berücksichtigung meiner substantiierten Ausführungen – tatsächlich mit der „größtmöglichen Sorgfalt“ erfolgt, was die Herausgeber ja immerhin in Abschnitt 1.7 („Besonderheiten dieser Leitlinie“) für sich in Anspruch nehmen …
Weitere Informationen:
- Meine Stellungnahme vom 25. Mai 2022 können Sie sich hier herunterladen: