Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz am 05. Oktober 2012, 10.00
(Kurfürstenanlage 1, 69115 Heidelberg):
Individualtherapeutika haben in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen, vor allem in der komplementären Onkologie.
Ihre größten Vorteile sind die Möglichkeit zur individuellen Dosierung und Wirkstoffaufbereitung. Darüber hinaus können durch die konsequente Abkehr von bestimmten Zusatzstoffen die Risiken von Unverträglichkeiten minimiert werden, was eine wertvolle therapeutische Alternative zu Fertigarzneimitteln darstellen kann. Letztlich können Ärzte und Heilpraktiker durch die genehmigungsfreien Eigenherstellungen flexibel auf die Bedürfnisse ihrer Patienten reagieren, ohne dass die jeweiligen Präparate den zeitaufwändigen (und teuren) Prozess der Zulassung durchlaufen müssen.
Mit der 15.Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) hat der Gesetzgeber auch die Anwendung von Arzneimitteln dem Arzneimittelregime unterworfen und in der Konsequenz für die Eigenherstellung von Heilberuflern mit § 13 Abs. 2b, c AMG eigene Tatbestände geschaffen.
Zwar ist die Herstellung von Arzneimitteln für die eigene Anwendung erlaubnisfrei geblieben, sie ist jedoch durch die Anzeigepflicht in § 67 Abs. 2 AMG stärker in den Blickpunkt der Arzneimittelaufsichtsbehörden gerückt.
Dieser Vortrag vermittelt Angehörigen der Heilberufe die wichtigsten rechtlichen Vorgaben für die Eigenherstellung von Arzneimitteln und deren gebührenrechtlich korrekte Abrechnung.
Dr. Breitkreutz erörtert die Schwerpunkte an aktuellen Beispielen aus seiner Prozess- und Beratungspraxis, was Ihnen eine schnelle Aufnahme der vermittelten Inhalte gewährleistet. Sie gewinnen insbesondere Einblick in die aktuelle Verwaltungspraxis verschiedener Bundesländer. Dies wiederum ermöglicht eine individuelle, zielorientierte Kommunikation mit der jeweils zuständigen Arzneimittelaufsicht.