Mit Urteil vom 27. Mai 2022 hat das Amtsgericht Reutlingen zwei Geschäftsführer eines Geräteherstellers zu mehrjährigen Haftstrafen wegen angeblichen Betruges und Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetz verurteilt und die Einziehung eines siebenstelligen Betrages angeordnet.
Die Entscheidung hat zu einiger Unruhe in der Branche geführt und als einer der Verteidiger im Verfahren hat mich eine Vielzahl von Anfragen erreicht.
Aus verteidigungstaktischen Gründen möchte ich allerdings – vorerst – auf eine vertiefende Darstellung und Kommentierung verzichten und mich an dieser Stelle auf den Hinweis beschränken, dass es sich um eine noch nicht rechtskräftige Einzelfallentscheidung handelt, die Rückschlüsse nur sehr bedingt zulässt.