Die Januarveranstaltung widmet sich dem – leider immer praxisrelevanteren – Thema der Durchsuchung und Beschlagnahme in heilberuflichen Praxisräumen:
Obwohl das Bundesverfassungsgericht der Strafjustiz bereits im Kalenderjahr 2008 erklären musste, dass eine Praxisdurchsuchung wegen eines womöglichen Betrugsschadens in Höhe von 74,71 EUR schlichtweg unverhältnismäßig ist, kann ich persönlich eine Zurückhaltung bei diesen recht eingriffsintensiven Ermittlungsmaßnahmen nicht beobachten.
Da zusätzlich auch bei den Aufsichtsbehörden die Tendenz zu beobachten ist, im Zweifel eher den weniger arbeitsintensiven Weg einer Strafanzeige einzuschlagen als die gerichtliche Überprüfung einer Untersagungsverfügung zu riskieren, besteht im Bereich der Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden ein erhöhtes Strafverfolgungsrisiko.
Aus diesem Grund besprechen wir die wichtigsten Verhaltensregeln im Falle einer polizeilichen Untersuchung der Praxisräume.
Die Vortragspräsentation können Sie sich hier herunterladen:
Ärztedienstag Januar – Wie verhalte ich mich bei Durchsuchungen von Praxisräumen?