Den

attraktiven Renditen im Gesundheitswesen steht eine hohe regulatorische Dichte gegenüber: Kaum eine Branche wird so sehr von Verwaltungsvorschriften, Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen dominiert wie das Gesundheitswesen. 

Mit der Vielzahl der zu beachtenden Vorschriften und Urteile ist die Gefahr von Abmahnungen durch Mitbewerber oder Wettbewerbsverbände, von behördlichen Beanstandungen und von Ordnungswidrigkeiten- oder gar Strafverfahren exponentiell angestiegen.

Angesichts der wirtschaftlichen Risiken, die bereits mit Wettbewerbsverfahren über die Zulässigkeit einfachster Werbeaussagen verbunden sind, ist eine spezialisierte Beratung das wichtigste Instrument der Risikostreuung. Dies gilt umso mehr angesichts der Höhe der teilweise drohenden Bußgelder/Geldstrafen. 

Im Idealfall sollte bereits vor marktrelevanten Schritten entsprechende Präventivberatung eingeholt werden. Denn die wirtschaftlichen Konsequenzen übersehener gesetzgeberischer Vorgaben stehen regelmäßig in keinem Verhältnis zu den anfallenden Beratungskosten,  die teure Fehlgriffe zu vermeiden helfen. Unerlässlich ist die Betreuung durch Spezialisten im Fall einer Abmahnung, behördlichen Beanstandung oder – im Bereich des Gesundheitswesens immer häufiger anzutreffen – bei der Einleitung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens.

Durch eine Vielzahl betreuter Projekte im Bereich des Gesundheitswesens verfügt die Kanzlei über einen umfangreichen Erfahrungsschatz bei den mit Kooperationen, Markteinführungen, Produktbetreuungen und behördlichen Verfahren verbundenen Fragen. Die Beratungs- und Vertretungsschwerpunkte liegen in folgenden Bereichen:

  • Vertragsgestaltung und Präventivberatung (Kooperationen/Dienstleistungsverträge im Gesundheitswesen; Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden; Versorgungsverträge mit Leistungserbringern und Krankenversicherungen; NUB-Anträge für Krankenhäuser u. a.)
  • Produktentwicklung und -betreuung sowie Markteinführung von Lebens- und Arzneimitteln und von Medizinprodukten
  • Rechtskonforme Kennzeichnung und Werbung: Entwicklung und Überprüfung von Etikettierungs- und Werbematerialien einschließlich der Überprüfung der Verkehrsfähigkeit von Produkten
  • Inspektionen durch zuständige Aufsichtsbehörden; behördliche 
    Beanstandungen
  • Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren und 
    staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren

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