Die Herausforderung
Wenn Versicherer bei Post‑COVID‑Erkrankungen BU-Leistungen nicht nur ablehnen, sondern gleich den gesamten Vertrag wegen angeblicher vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung „in die Luft sprengen“, eskaliert der Konflikt:
Plötzlich steht nicht nur die Leistungsfrage, sondern der Bestand des Vertrags, die eigene Glaubwürdigkeit und oft auch die berufliche Identität der Betroffenen zur Disposition.
Bereits die Anerkennung von Berufsunfähigkeit allein aufgrund einer Long‑/Post‑COVID‑Erkrankung ist schwierig, weil das Krankheitsbild medizinisch komplex, schwer objektivierbar und noch immer missverstanden ist; kommt dann noch eine Anfechtung hinzu, steigt die Hürde noch einmal deutlich.
Gerade in solchen Konstellationen ist die Versuchung groß, Beschwerden im Nachhinein als „nicht angegeben“ zu konstruieren und daraus Anfechtung oder Rücktritt abzuleiten. Wer diesen Schritt unwidersprochen lässt, verliert seinen Versicherungsschutz – unabhängig davon, wie schwer er tatsächlich erkrankt ist.
