Ein in der Kanzlei dauerhaft wiederkehrendes Thema ist die Erstattung von Hyperthermie-Behandlungen durch private und gesetzliche Krankenversicherungen. 

In der Praxis ist eine zunehmende Tendenz zur Erstattung zu beobachten, vor allem bei der Hyperthermie zur Behandlung von Krebserkrankungen.

Angesichts der immer aussichtsreicheren Studienlage von hyperthermisch-onkologischen Therapien einerseits und dem oft akut lebensbedrohenden Krankheitsstadium andererseits, für welche zwar etablierte, allerdings nur bedingt wirksame Therapien existieren, verurteilen mehr und mehr Gerichte Krankenversicherungen und Beihilfestellen zur Übernahme der Kosten.

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